Holzschutzmittel

Setzt man ein Holzhaus der Witterung ohne einen besonderen Schutz aus, besteht die große Gefahr, dass dieses Holz anfängt zu verwittern. Daher wird in heutiger Zeit vermehrt auf die Anwendung von Holzschutzmitteln gesetzt. Die DIN 68800 hat dabei festgelegt, welche Holzschutzmittel heutzutage zulässig sind, wobei die DIN 68800-2 festlegt, dass dem Grunde nach die Konstruktionen bevorzugt werden, bei denen auf einen chemischen Holzschutz verzichtet werden kann. Grundvoraussetzung sind besondere bauliche Maßnahmen, durch die sichergestellt wird, dass bei außerplanmäßigen Belastungen wie zum Beispiel Feuchte im Holz, eine Gefährdung für das Holz ohne eine chemischen Schutz nicht entsteht. Dabei ist jedoch klar festzuhalten, dass eine permante Feuchte einem Holzhaus schadet, so dass sich die Behandlung mit einem Holzschutzmittel anbieten könnte.

Denn Holzschutzmittel sind dazu bestimmt, den Befall von Holz oder von Werkstoffen aus dem Rohstoff Holz durch holzverfärbende oder -zerstörende Organismen zu verhindern oder den etwaigen Befall zu bekämpfen. Dabei werden die verschiedenen Holzschutzmittel nach ihrem Anwendungszweck, dem Anwendungsverfahren und ihrer Zusammensetzung unterschieden. So nimmt das Holzschutzmittelverzeichnis aus dem Jahr 2009 nachstehende Einteilung der Holzschutzmittel vor:

Vorbeugend wirkende Holzschutzmittel

- wasserlösliche Holzschutzmittel zum Schutz des Holzes vor Insekten und Pilzen

- lösemittelhaltige Holzschutzmittel zum Schutz des Holzes vor Insekten und Pilzen

- Holzschutzmittel zur Vorbeugung gegen holzzerstörende Insekten, jedoch nicht gegen Pilze

- Holzschutzmittel zur Vorbeugung gegen holzzerstörende Pilze, nicht jedoch gegen Insekten

Bekämpfend wirkende Holzschutzmittel

- Holzschutzmittel mit bekämpfender Wirkung gegen Insekten, die das Holz zerstören

- Holzschutzmittel zur Bekämpfung des Durchwachsens des Hausschwamms durch das Holz

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